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Gutachterausschüsse
Bodenrichtwerte sind für eine Mehrzahl von Grundstücken zu ermitteln, die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben.
Der Gutachterausschuss bildet in diesem Sinne einzelne Gebietsbereiche und teilt diesen Einzelzonen die entsprechenden Bodenrichtwerte zu. Bodenrichtwerte sind statistische Durchschnittswerte, die auf Basis der Auswertung der Kaufverträge ermittelt werden. Der jeweilige tatsächliche Kaufpreis wird duch Vereinbarung im individuellen Kaufvertrag zwischen Grundstückserwerber und Grundstücksverkäufer festgesetzt.
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Bad Urach
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Dettingen a.d.E.
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Eningen unter Achalm
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Grabenstetten
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Hülben
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Lichtenstein
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Metzingen
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Pfullingen
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Pliezhausen
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Reutlingen
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Walddorfhäslach
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Wannweil

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