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Betriebskosten Abrechnungsservice

Um eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Auftrages bis Dezember 2022 zu gewährleisten,
ist die Auftragsannahme zur Betriebskostenabrechnung ( Jahr 2021) nur bis zum 15.11.2022 möglich.


Unser Abrechnungsservice

Tun Sie sich schwer mit Rechnungen und Papierkram? Fehlen Ihnen der rechtliche Durchblick und die Spezialkenntnisse bei den Fragen zur Umlagefähigkeit der Betriebskosten und den rechtlich zulässigen Berechnungsmaßstäben? Ist Ihnen ist der jährlich wiederkehrende Zeitaufwand lästig? Betriebskosten und ihre Abrechnung sind für den Vermieter eine Arbeit ohne Lohn: Verursacht werden die Kosten vom Mieter, bei dem Vermieter sie für Dritte wie Staat oder Versorgungsunternehmen eintreiben müssen.

Einfach abrechnen lassen

Haus & Grund Reutlingen und Region bietet Ihnen als Mitglied einen praktischen und kostengünstigen Service, der Sie bei der Abrechnung Ihrer Betriebskosten entlastet. Sie erhalten Ihre Abrechnung fix und fertig ausgedruckt, die Sie dann dem Mieter zukommen lassen können. Unser Betriebskostenabrechnung Service richtet sich an alle Eigentümer, Wohnungseigentümer nach dem WEG, Vermieter, Hausverwaltungen und sonstige Verfügungsberechtigte von Liegenschaften. Die Erledigung erfolgt entweder nach Hereingabe der notwendigen Unterlagen und schriftlicher Beauftragung oder im Rahmen eines vorab zu vereinbarenden persönlichen Beratungsgesprächs in der Geschäftsstelle.

Die Leistung

Was muss der Vermieter erledigen?

Sie legen alle Mietverträge unter Beifügung einer aktuellen Mieterliste mit deren Daten (Anschrift; Personenzahl, Mieterwechsel und/oder Leerstände etc.) sowie eine Aufstellung der Wohn- u. Nutzfläche des Objekts, die Aufstellung der Umlageschlüssel (Personenzahl, Verbrauch, Wasseruhren, Quadratmeter) und die Aufstellungen der geleisteten Vorauszahlungen Ihrer Mieter vor. Sie reichen die Belege sämtlicher Betriebskosten, und - wenn vorhanden - Ihre letzte Betriebskostenabrechnung ein. Nach § 556 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erstellen. Damit die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig fertig wird, müssen Sie uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 2 Monate vor Ende der Abrechnungsperiode übergeben.

Was erledigen wir für Sie?

Die Abrechnung: Wir prüfen und erstellen die Verteilungsschlüssel anhand der Mietverträge. Wir übernehmen die Verteilung und Berechnung der Betriebskosten. Sie erhalten für den Mieter eine unterschriftsreife Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten (gem. Betriebskostenverordnung) soweit in Ihrem Mietvertrag vereinbart sowie ein Exemplar für Ihre Akten. Nicht geprüft wird von uns die Richtigkeit der einzelnen Kostenbelege.

Der Vorteil

Wer kann den Service nutzen?

Alle Mitglieder von Haus & Grund Reutlingen und Region, sofern für das Objekt Mitgliedschaft besteht.

Was kostet die Abrechnung?

Der Service erfolgt gegen folgende Gebühren: 58,00 EUR Grundgebühr je Mietshaus - zuzüglich 29,00 EUR je Mietverhältnis. Für eine vermietete Eigentumswohnung fallen 55,00 EUR und für ein Einfamilienhaus 58,00 EUR an. Ist während des Abrechnungszeitraums ein Mieterwechsel angefallen, werden 30,00 EUR Aufpreis berechnet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der geringen Gebühren nur vollständige Unterlagen bearbeiten können. Für aufwendige Recherche-Tätigkeiten/Nachfragen oder Sonderberechnungen werden zusätzlich 60,00 EUR pro Stunde berechnet. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten können Sie bei fremdgenutzten/vermieteten Wohnungen von der Steuer absetzen.

Unser Tipp

Soweit es sich bei den Beiträgen und Gebühren im Zusammenhang mit der Vermietung Ihrer Immobilie um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt, können diese grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihren steuerlichen Berater.

Ebru Batar

IsmailTel. 07121 69069 200
Fax 07121 69069 220

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