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Drum prüfe wer sich ewig bindet - SolvenzCheck!

Für den Vermieter ist die Phase des Abschlusses eines Mietvertrages mit vielen Schwierigkeiten und Risiken verbunden.

Aufgrund der neuen Gesetzgebung und einer unübersehbaren Flut von Rechtsprechungen kann ein Mietvertrag kaum noch ohne rechtliche Hilfe abgeschlossen werden. Gerade aber in Situationen wirtschaftlicher Anspannung ist nicht nur ein optimaler Vertrag, sondern insbesondere auch ein solventer Mieter unbedingt erforderlich, um langfristig die Rentierlichkeit der Immobilie sicherzustellen.

Mit den von Haus & Grund Reutlingen herausgegebenen Mietverträgen ist der Verwender zumindest rechtlich gegen böse Überraschungen abgesichert. Aber auch das Wissen um die finanzielle Bonität des zukünftigen Mieters ist für den Vermieter von entscheidender Bedeutung.

Vermieter erleben jeden Tag, dass Mieter die Miete nicht zahlen können oder wollen. Damit fällt auch bei Vermietern eine Einnahme und häufig ein Stück Liquidität weg. Um schon vor Beginn eines Mietverhältnisses mögliche Risiken bei einer Neuvermietung erkennen zu können, bietet Haus & Grund exklusiv für seine Mitglieder einen Haus & Grund SolvenzCheck an.

Mit diesem Service können Sie erkennen, ob über Ihre Mietinteressenten, also Ihren künftigen Geschäftspartner, mit dem Sie einen Mietvertrag abschließen wollen, Negativinformationen zu seinem Zahlungsverhalten bei der Creditreform Boniversum GmbH vorliegen. Diese Informationen, z.B. ob gegen die entsprechenden Mietinteressenten bereits ein Mahnverfahren eingeleitet ist, oder er sich gar in einem Konkurs- beziehungsweise Insolvenzverfahren befindet oder bereits eine eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid, heute Vermögensauskunft) geleistet hat. Bevor Sie einen Mietvertrag abschließen und einem Mietinteressenten Ihr Eigentum überlassen, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters verschaffen.

Wie können Sie den Haus & Grund Solvenz Check nutzen?

  1. Sie sind Mitglied bei Haus & Grund Reutlingen und Region und wollen mit einem Mieter einen Mietvertrag abschließen. Auf Grund Ihrer Absicht, einen Mietvertrag mit einer bestimmten Person abschließen zu wollen, haben Sie das nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) notwendige berechtigte Interesse, eine Bonitätsabfrage durchführen zu lassen.

  2. Sie erwerben das 5-seitige Formular zur Mieterselbstauskunft für den Mieter und das Auftragsformular für den Vermieter, in der Geschäftsstelle für 5 EUR. Durch die Beantwortung der Fragen aus diesem Formular erhalten Sie einen Einblick in die für den Abschluss eines Mietverhältnisses relevanten beruflichen und privaten Umstände des Mietinteressenten.

    Um eine exakte Auskunft über eine Person erlangen zu können, ist es notwendig, dass Name, Vorname, ggf. auch Geburtsname, derzeitige Adresse und Geburtsdatum bekannt sind. Es ist daher wichtig darauf zu achten, dass Ihr Mietinteressent das Formular vollständig ausfüllt und unterschreibt. Bitte prüfen Sie insbesondere, dass der Mietinteressent zudem alle Kreuze gesetzt hat. 

  3. Sie füllen Ihren Auftrag an uns aus, es sollte für jede volljährige Person, die Ihr Objekt anmieten möchte, eine Abfrage durchgeführt werden. In der Regel bearbeiten wir Ihren Auftrag noch am selben Tag.

Die Kosten

Die Gebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Abfrage für jeden Mieter ist gut angelegtes Geld, da nach entsprechend „erfolgreicher Überprüfung“ von dem Abschluss eines Mietvertrages noch rechtzeitig Abstand genommen werden kann. Das wahrscheinlich sehr hohe Risiko einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem Mietinteressenten wegen aufgelaufener Mietrückstände oder eines Räumungsverfahrens kann so in den meisten Fällen ausgeschlossen oder zumindest sehr eingeschränkt werden.

Rechtliche Voraussetzungen und Grenzen

Eine Bonitätsauskunft mit dem Haus & Grund Mieter Solvenz Check setzt voraus, dass auf Seiten des Teilnehmers ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) besteht. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn Sie beabsichtigen, einen Mietvertrag mit einem Mieter abzuschließen. Über Ihre geplante Abfrage sollten Sie Ihren Mietinteressenten informieren und damit auch Ihr berechtigtes Interesse dokumentieren.

Eine Abfrage von Personen, mit denen Sie kein Mietverhältnis abschließen wollen, oder mit denen bereits ein Vertragsverhältnis besteht, ist nicht möglich.

Renate Baumgartl

Renate Baumgartl (HP)Tel. 07121 69069 200
Fax 07121 69069 220

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