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Stiften / Spenden / Verereben
Verantwortung zu übernehmen und Gutes zu tun, ist vielen Menschen ein Herzensanliegen – auch über das eigene Leben hinaus. Dafür braucht es nicht immer eine eigene Stiftung. Oft ist es sinnvoller, sich einer bestehenden Stiftung anzuschließen, per Testament zu spenden oder Vermögen zu übertragen. Für jede Lebenssituation gibt es passende Wege, nachhaltig zu helfen und uns in unserem Bemühen Hilfe zu leisten zu unterstützen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Möglichkeiten und ihre Besonderheiten.
1. Testamentarische Zuwendungen
Vermächtnis – gezielte Zuwendung im Testament
Möglichkeiten die Beutel-Launer Stiftung in Ihren Vermächtnis zu bedenken
Vermächtnisnehmer: Sie vermachen testamentarisch einen festen Betrag, eine Immobilie oder einen bestimmten Wertgegenstand direkt an die Stiftung, ohne sie zur Erbin zu machen.
Erbin/Miterbin: Sie setzen die Stiftung als Erbin ein, die dann das gesamte Vermögen erhält (oder einen Teil davon).
Was Sie im Testament festlegen sollten
- Name und Sitz der Stiftung: Genaue Bezeichnung der gemeinnützigen Stiftung.
- Stiftungssatzung: Oft wird die Satzung direkt im Testament festgelegt, um Zweck, Organe (Vorstand) und Vermögensverwaltung zu definieren.
- Testamentsvollstrecker: Ein Testamentsvollstrecker (auch Vermächtnisvollstrecker genannt) sorgt dafür, dass die Stiftung gegründet und der Wille umgesetzt wird.
- Pflichtteilsklauseln: Bei Einsetzung als Erbin müssen Pflichtteilsansprüche naher Angehöriger berücksichtigt werden; hier sind oft Pflichtteilsverzichtsverträge zu Lebzeiten nötig.
Vorteile
- Klare Zweckbindung: Das Vermögen wird langfristig für einen bestimmten guten Zweck verwendet.
- Entlastung der Erben: Der Vermächtnisnehmer hat nur einen Anspruch, keine Verpflichtungen.
- Steuerbefreiung: Spenden an gemeinnützige Stiftungen sind in der Regel von der Erbschaftsteuer befreit.
Empfehlung
Lassen Sie sich von einem Notar oder Fachanwalt beraten, da die rechtlichen Details komplex sind, um Ihren Willen sicher umzusetzen.
Erbeinsetzung – Rechtsnachfolge bestimmen
Wer nichts verfügt, hinterlässt sein Vermögen automatisch gesetzlichen Erben:
Angehörigen oder – wenn keine vorhanden sind – dem Staat.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation, wie die Beutel-Launer Stiftung bedenken möchten, benötigen Sie zwingend ein Testament oder einen Erbvertrag. Durch die Erbeinsetzung wird diese rechtliche Nachfolgerin. Sie übernimmt Vermögen, Rechte, Pflichten – und ggf. auch Schulden.
Vorteile einer Stiftung als Erbe
- Langfristige Wirkung: Ihr Vermögen bewirkt Gutes und setzt Ihre Werte über Ihren Tod hinaus um.
- Steuerliche Vorteile: Gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschaftssteuer befreit, sodass das Vermögen ungeschmälert dem Zweck zugutekommt.
- Nachlassregelung: Ideal, wenn keine direkten Erben vorhanden sind, um das Erbe dem Staat zu überlassen.
- Pflichtteilsminderung: Kann Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger mindern, insbesondere wenn eine 10-Jahres-Frist für Schenkungen an die Stiftung abläuft.
2. Stiftungen und stiftungsähnliche Modelle
Zustiftung – Engagement im eigenen Namen
Eine Zustiftung oder Stiftungsfonds eignet sich vor allem für größere Vermögen oder wenn Sie eigene Projekte verwirklichen möchten. Das Grundkapital bleibt dauerhaft in der Stiftung erhalten; verwendet werden nur die Erträge. Mit einer Zustiftung, als freiwillige Zuwendung, unterstützen Sie das Vermögen der bereits bestehenden Beutel-Launer Stiftung. Der Zustifter kann den Einsatz des Kapitals oder der Erträge in bestimmte Bereiche lenken (z.B. Forschung, soziale Projekte, Stipendien). Eine Zustiftung ist formell unkompliziert und nicht an behördliche Anerkennung gebunden. Das zugestiftete Geld wird dem Grundstockvermögen zugeführt und daher nicht sofort verbraucht. Zustiftungen sichern das langfristige Bestehen unserer Stiftung, sodass auch in Zeiten mit wenig Spenden all unsere laufenden Projekte weiter finanziert werden können.
Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie uns sofort unterstützen möchten, beispielsweise durch das Stiften von Barvermögen, Wertpapieren oder Immobilien, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten unkompliziert tun. Sie können aber auch in Ihrem Testament festlegen, dass Ihr Vermögen oder Teile daraus als Zustiftung zu fließen soll, dabei handelt es sich um eine Zustiftung von Todes wegen.
Eine Zustiftungen kann steuerliche Vorteile für den Spender bringen, da sie als Spenden gelten.
Stiftungsfonds – Zustiftung mit Gestaltungsmöglichkeiten
Ein Stiftungsfonds ist eine besonders flexible Form der Zustiftung, bei der ein Kapitalbetrag in eine Stiftung eingebracht wird, um diese langfristig zu unterstützen. Ein Stiftungsfonds ist eine Art von Fond innerhalb einer Stiftung, der ebenfalls einem bestimmten Zweck dient. Stiftungsfonds können eigenständige Untereinheiten innerhalb einer Stiftung sein, die für spezielle Projekte oder Zielgruppen verwendet werden. Der Fonds wird durch Zustiftungen von Personen, Unternehmen oder Institutionen finanziert. Zustiftungen können in vielen Fällen steuerliche Erleichterungen bieten.
Fazit:
Eine Zustiftung mit Gestaltungsmöglichkeiten erlaubt es dem Zustifter, nicht nur Kapital bereitzustellen, sondern auch aktiv Einfluss auf die Verwendung und Zielsetzung der Stiftung zu nehmen.
Treuhandstiftung – flexibel und für kleinere Vermögen
Eine Treuhandstiftung kombiniert die Vorteile von Stiftung und Fonds. Für die von Ihnen zu gründende Treuhandstiftung setzen Sie als Treuhänder die Beutel-Launer Stiftung ein, um die Verwaltung zu professionalisieren, die steuerlichen Vorteile zu nutzen und die Flexibilität zu erhöhen, indem die bestehende Stiftung das Vermögen treuhänderisch verwaltet und nur die Erträge für bestimmte Zwecke ausschüttet. Dies erfordert einen gründlichen Stiftungs-Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder-Stiftung und eine Abstimmung mit dem Finanzamt wegen der Gemeinnützigkeit, wodurch eine „Förderstiftung“ entsteht, die Mittel an operative Organisationen weitergibt. Der Gründungsprozess ist einfacher und schneller als bei einer eigenen rechtsfähigen Stiftung.
3. Weitere Wege des Gebens
Schenkung – zu Lebzeiten oder auf den Todesfall
Eine einfache Spende ist eine Schenkung zu Lebzeiten und kommt ohne Vertrag aus. Soll die Schenkung erst im Todesfall wirksam werden, braucht es einen notariellen Schenkungsvertrag.
Vorteil:
Die Zuwendung zählt nicht zum Nachlass, sondern geht direkt auf die beschenkte Organisation über. Pflichtteilsergänzungsansprüche der Erben sind jedoch möglich.
Lebensversicherung & Bankguthaben – kaum bekannte Alternative
Sie können die Beutel-Launer Stiftung als Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung oder eines Bankguthabens einsetzen. D.h. das Vermögen wird steuerfrei und zweckgebunden an die Stiftung übergeleitet, ohne in den Nachlass zu fallen. Die Mittel werden direkt für den Stiftungszweck gesichert; dies erfordert eine klare Benennung der Stiftung in Vertrag oder Testament, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Auszahlung zu gewährleisten
Es handelt sich rechtlich um eine Schenkung – auch hier können Pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen.
Fazit
Ob durch Testament, Schenkung oder Zustiftung: Es gibt zahlreiche Wege, über das eigene Leben hinaus Gutes zu bewirken.
Welche Form am besten geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen, Ihrem Vermögen und Ihren Vorstellungen ab.
Gerne beraten wir Sie in Ihrem weiteren gemeinnützigen Wirken.
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Beutel-Launer- Stiftung
IBAN DE09 6039 0000 0172 0080 00
BIC GENODES1BBV
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Verwendungszweck: „MTGL HGRT“
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