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Gebäude- und Wohnungszählung 2022

In der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 wird zum Stichtag 15. Mai 2022 zu jedem Gebäude mit Wohnraum bzw. Wohnungen mindestens eine auskunftspflichtige Person befragt. Zu den Auskunftspflichtigen gehören Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigung.


Die Auskunftspflichtigen können die Fragen zu ihrem Wohnobjekt einfach und innerhalb von etwa zehn Minuten in einem Online-Fragebogen unter www.zensus2022.de beantworten. Ihre Online-Zugangsdaten erhalten die Befragten mit einem Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Sollte eine Online-Meldung nicht möglich sein, können die Auskünfte auch auf einem Papier-Fragebogen erteilt werden, der mit einer Erinnerung automatisch zugestellt wird.

In der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) sind folgende Auskünfte erforderlich:

Zum Gebäude:

  • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnungen, Wohnheim)
  • Typ des Gebäudes (Einzelhaus, Doppelhaus, gereihtes Haus)
  • Eigentümer des Gebäudes (Privatperson/-en, Gemeinschaft von Wohnungseigentümer/-innen, kommunales oder privatwirtschaftliches Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaft usw.)
  • Anzahl der Wohnungen
  • Baujahr
  • überwiegende Heizungsart im Gebäude
  • überwiegender Energieträger im Gebäude


Zu jeder Wohnung im Gebäude:

  • Art der Nutzung (von der Eigentümerin/dem Eigentümer bewohnt, vermietet, leerstehend)
  • Leerstandsgründe und -dauer
  • Fläche
  • Anzahl der Räume in der Wohnung
  • Nettokaltmiete
  • Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen
  • bis zu zwei Namen von Wohnungsnutzerinnen bzw. Wohnungsnutzern.


In Kombination mit den Ergebnissen aus anderen Erhebungsteilen des Zensus können daraus später wichtige Erkenntnisse gezogen werden, z. B. wie viel Wohnfläche eine vierköpfige Familie im Durchschnitt zur Verfügung hat.

Wer wird befragt?

Zu den Befragten der GWZ zählen Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Gebäuden mit Wohnungen beziehungsweise Wohnraum. Die Befragten untergliedern sich, je nach Anzahl ihrer Gebäude und Wohnungen, in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Erhebungswegen:

Eigentümer oder Verwalter einer oder mehrerer Wohnung(en) beziehungsweise eines oder mehrerer Gebäude mit insgesamt jedoch weniger als 50 Wohneinheiten und

Sogenannte Großeigentümer, die gewerblich tätig sind und einen Bestand von mindestens 50 Gebäuden mit Wohnungen beziehungsweise Wohnraum in Ihrem Eigentum oder Ihrer Verwaltung haben (z.B. private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, kommunale oder kirchliche Wohnungsgesellschaften, Mietwohnverwaltungen).

INFO.55 Zensus 2022 - Grundlegende Informationen für Vermieter

Basis-Informationen zum Zensus 2022 bietet das eben erschienenen neue Info-Blatt von Haus & Grund Deutschland „INFO.55 Zensus 2022 – Grundlegende Informationen für Vermieter“. Darin wird etwa der Zweck der Erhebung, das Thema Auskunftspflicht von Eigentümer oder gegebenenfalls von Verwaltern erläutert wie auch die gesetzlichen Grundlagen zur Durchführung der Ergebung. Ebenso die Informationspflicht, die gegenüber Mietern besteht.

Das Info-Blatt 55 kann auf der Verlagsseite heruntergeladen werden.