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Gesetzliche Pflichten

Im Dezember 2012 ist die Trinkwasserverordnung 2011 geändert worden. Die Änderungen sind am 14. Dezember 2012 in Kraft getreten. In der Trinkwasserverordnung werden vermietende Gebäudeeigentümer verpflichtet ihre Warmwasserversorgungsanlagen bis 31.12.2013 erstmalig und darauf folgend alle drei Jahre auf einen erhöhten Befall von Legionellen überprüfen zu lassen.

Neben den öffentlichen Gebäuen besteht eine Untersuchungspflicht für Gebäude, bei denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Die Vermietung von Wohnungen oder gewerblichen Flächen gilt im Sinne der Trinkwasserverordnung als gewerbliche Tätigkeit mit der Konsequenz, dass der Hauseigentümer als Vermieter auch das Trinkwasser im Gebäude auf Legionellen untersuchen lassen muss.

Betroffen sind Großanlagen mit Trinkwassererwärmern mit mehr als 400 Liter Inhalt sowie alle Anlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle.

Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten jedoch nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Grob geschätzt sollen im Bundesgebiet mehr als 2 Millionen Gebäude betroffen sein.

Die novellierte Trinkwasserverordnung im Überblick

Die Überprüfung erfolgt durch akkreditierte Wasserlabors. Eine entsprechende Liste der Untersuchungsstellen sowie nähere Informationen gibt es beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

» weitere Informationen

Die Leistung

LegionellenCheck

Mit dem Institut Dr. Jäger aus Tübingen konnte der Verlag für württembergische Haus & Grund-Mitglieder eine Vorteilspartnerschaft abschließen. Das Institut nimmt betroffenen Mitgliedern zu günstigen Vorzugskonditionen die notwendigen Formalitäten, wie beispielsweise die Meldung beim Gesundheitsamt und die Probeentnahme zu einem Festpreis ab. Lediglich etwa notwendige Entnahme stellen sind vom Hausbesitzer durch seinen Sanitär einbauen zu lassen.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Hans Hubert Krämer

Freier Architekt BDA

Charlottenstr. 54
72764 Reutlingen

Tel. 07121 443 22
Fax 07121 443 35
info@kraemer-architekten.de

www.kraemer-architekten.de

Weitere Informationen sind direkt beim Institut erhältlich.

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