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Pressemitteilung vom 24.09.2015

Neuer Reutlinger Mietspiegel als gute Grundlage

Reutlingen bekommt einen neuen Mietspiegel. Die neue Grundlage für die ortsübliche Miete hat dabei eine ‚Brückenfunktion’: In Zukunft und bei Einführung der von der Landesregierung angekündigten Mietpreisbremse ist zwangsläufig ein qualifizierten Mietspiegel erforderlich. Der jetzige Mietspiegel soll diese Lücke zunächst schließen und versteht sich als außergerichtlich anwendbare Basis.

Wohnen in der Reutlingen ist in den letzten Jahren deutlich teurer geworden. Mit dem Mietspiegel 2015 liegt eine aktuelle Übersicht über die Mieten vor, die in Reutlingen für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Zum Stichtag 31.12.2014 wird für den aktuellen einfachen Mietspiegel für Reutlingen eine Erhöhung der ortsüblichen Miete um durchschnittlich 6,3 Prozent gegenüber dem Mietspiegel 2013 festgehalten. Zwischenzeitlich liegt die Quadratmeter-Preisspanne zwischen 4,85 € für eine sehr einfache, große Altbauwohnung und 11,50 € für eine sehr gut ausgestattete und gut gelegene kleine Neubauwohnung. Teurer werden vor allem die aktuell extrem gefragten kleinen Wohnungen bis 40 Quadratmeter Wohnfläche sowie Objekte mit mehr als 90 Quadratmetern.

»Der einfache Reutlinger Mietspiegel fand in den letzten Jahren vornehmlich im außergerichtlichen Mieterhöhungsverfahren seine Anwendung. Er wurde seit 1974 sowohl von Haus & Grund Reutlingen und Region als auch dem Mieterbund Tübingen-Reutlingen als gemeinsame Basis zusammen mit der Stadtverwaltung erarbeitet«, erläutert Gunter Heinzmann, stellv. Vorsitzender von Haus & Grund Reutlingen und Region. »Seine ›Befriedungsfunktion‹ war für uns als Vertreter der privaten Haus- und Wohnungseigentümer – trotz rechtlicher Bedenken aufgrund der aktuellen politischen Entwicklung – der Grund, dem jetzigen Brücken-Mietspiegel zuzustimmen.«

»Leider rächt es sich, dass Mietspiegel oftmals politisch beeinflusst werden und damit den Mietmarkt nicht mehr korrekt abbilden«, ergänzt Uwe Alle. Es zeige sich, dass die Bundesregierung und die Länder es sich mit der Mietpreisbremse zu einfach gemacht hätten. »Neuvertragsmieten an den schwammigen Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete zu koppeln, führt zwangsläufig zu Misstrauen und Rechtsstreitigkeiten.«

Die Gespräche, die in den Vorjahren bislang in einer Präsentation des Mietspiegels im Mai geendet waren, hatten sich 2015 auch aufgrund der aktuellen gesetzlichen Entwicklung, der seit 01. Juli in Reutlingen geltenden Kappungsgrenzenverordnung und der von der Landesregierung für Reutlingen angekündigten Mietpreisbremse in die Länge gezogen. Sowohl Mieterverein als auch Haus & Grund waren sich einig, dass mit Einführung der Mietpreisbremse in Reutlingen ein qualifizierter Mietspiegel auf ganz eigenständiger, wissenschaftlicher Basis ab 2017 notwendig sein wird. Wie das Beispiel Tübingen zeige, müsse man dem neuen Verfahren aber nicht nur ein Budget im Haushalt der Stadt zuweisen, sondern auch der Etablierung des neuen Verfahrens Zeit einräumen, so die Verhandlungsführer. Dabei müssen Reutlinger Eigenheiten wie besondere Wohngebiete und typische Bebauungen besser berücksichtigt werden wie bisher. „Uns war jedoch sehr daran gelegen, schon vorher einen vorgeschriebenen Mietspiegel für Reutlingen – und letztlich auch die Region – vorstellen zu können, gerade deshalb, weil sich der Markt darauf verlassen hat, alle zwei Jahre einen aktualisierten Anhaltspunkt zu erhalten“, erklärt Uwe Alle. „Uns ist zweierlei wichtig: Wie zuvor ist der Mietspiegel 2015 eine abgestimmte Verhandlungsgrundlage, doch betrachten wir ihn bewusst als ‚Brücken-Mietspiegel’, der in absehbarer Zeit durch einen qualifizierten Mietspiegel ersetzt wird.“

Vermieter müssen sich – gerade vor dem Hintergrund der Kappungs- und Mietpreisbremse – darauf einstellen, ihre Mieten zwar auf der Grundlage des neuen Mietspiegels erhöhen zu können, sind aber nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen gefeit, denn die Grenzziehung durch die Mietpreisbremse dürfte sich aufgrund der ausgewiesenen Mietpreisspannen und der eher unter der derzeit tatsächlichen stark steigenden Mietpreisentwicklung im Wohnungsmarkt als schwierig herausstellen. Konnte in der Vergangenheit die Miete vieler Immobilien erhöht werden, indem neue Mietverhältnisse mit einem höheren Mietzins vereinbart wurden, der oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, ist diese Möglichkeit bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen mit der Mietpreisbremse kaum noch möglich. »Im Detail bedeutet dies für Vermieter: Bei einer umfassenden Modernisierung muss geprüft werden, ob die Mietpreisbremse aufgrund des Investitionsumfangs überhaupt für ihre Wohnung gilt«, erläutert Alle. »Ansonsten müssen sie bei einer Neuvermietung klären, ob die Obergrenze der ortsüblicher Vergleichsmiete plus maximal zehn Prozent eingehalten wird.«

Bei Unklarheiten hilft Haus & Grund Reutlingen und Region vor Ort direkt weiter. »Um unseren Mitgliedern Sicherheit zu geben, wird zeitgleich mit dem neuen Brücken-Mietspiegel unser aktualisierter Online Mietpreis-Check an den Start gehen«, verspricht Gunter Heinzmann.

Service ›MietpreisCheck‹ nutzen!

Mit dem für alle Mitglieder von Haus & Grund Reutlingen und Region kostenlosen MietpreisCheck stellt Haus & Grund eine exklusive Möglichkeit bereit, sofort und individuell die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihr Objekt berechnen zu lassen. Um die Berechnung vornehmen zu können, werden diverse Informationen benötigt, die man direkt in das Online-Portal zum Service eingeben kann. Für den Zugang wird lediglich die Mitgliedsnummer benötigt.

Mehr Informationen und Hilfen zum Mieterhöhungs-Verlangen erhalten Sie in der Geschäftsstelle und unter unserem MietpreisCheck sowie www.Mietspiegel-Reutlingen.de.

Kontakt

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Fax 07121 69069-220

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