• Herzlich willkommen bei Haus & Grund Reutlingen und Umgebung
    Herzlich willkommen bei
    Haus & Grund Reutlingen
    und Region e.V.

Schön, dass Sie da sind!

Wir freuen uns, dass Sie sich für unseren Mitgliederservice interessieren.

Rund 4.500 private Immobilien- und Grundeigentümer aus der Region vertrauen bereits auf unsere Leistungen und die vielfältigen Vorteile einer Mitgliedschaft. Ausgewiesene Experten bieten Ihnen kompetente und engagierte Beratung sowie praxisgerechte Informationen die sich auszahlt - in Form von Lebensqualität im eigenen Haus oder als Rendite bei vermieteten Objekten. Wie wir Ihnen als Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter oder Kauf- und Bauwilliger im Detail helfen können, das erfahren Sie auf unserer Homepage oder einem persönlichen Gespräch mit uns in unserer Geschäftsstelle. Wir möchten Sie überzeugen, dass es sich lohnt, Mitglied bei Haus & Grund zu sein! Wir helfen Ihnen die Freude an der eigenen Immobilie zu erhalten und zu steigern.

Nutzen Sie unser Wissen und sichern Sie sich so auch in der Zukunft die Freude an Ihrem Eigentum.

"Privates Eigentum ist das Fundament jeder freiheitlichen Gesellschaft."

Wir bekennen uns zu diesem Wert. Daher schützen, sichern und stärken wir mit unüberhörbarer Stimme das private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum. Mit diesem Anliegen wenden wir uns an Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie die Medien auf Kommunaler Ebene, Landes- oder Bundes-Ebene als Multiplikatoren unserer Botschaft.

Als Mitglied bei Haus & Grund können Sie auf eine starke Gemeinschaft bauen, die sich engagiert für Ihre Rechte einsetzt. 

Das ist neu in 2026!

Mietpreisbremse, Müllgebühren, Heizungsgesetz:
Im neuen Jahr greifen viele neue Regelungen und Gesetze. 
Die wichtigsten Neuerungen für Eigentümer und Vermieter im Überblick:

Das neue Jahr ist da – und bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Insbesondere im Immobiliensektor sind Eigentümer, Vermieter und Bauherren von einigen Reformen, Anpassungen und Fristen betroffen, die seit dem Neujahrstag in Kraft sind oder bald in Kraft treten. Dabei geht es unter anderem um Heizung und Energiewende, Mietrecht und Trinkwasser. Eine Zusammenfassung.

Heizkostenverordnung (HKVO): Fernablesbare Messgeräte werden Pflicht

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Wohnungen mit fernablesbaren Messgeräten für Wärme und Wasser ausgestattet sein. Bereits seit dem 1. Dezember 2021 gilt: Neu eingebaute Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein – ausgenommen sind nur Fälle, in denen ein einzelnes Gerät ersetzt wird. Für Vermieter bedeutet das: Alle nicht fernablesbaren Altgeräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Mietpreisbremse: Verlängerung um ein Jahr

Auf den letzten Drücker vor dem Jahreswechsel hat die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg einen Kompromiss zur Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Diese wird nun nur um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert. Städte wie Mannheim und Konstanz sowie viele weitere Kommunen fallen aus der Bremse heraus, andere Kommunen kommen hinzu, darunter Böblingen, Göppingen oder Metzingen. Wie das Bauministerium berichtete, umfasst die Gebietskulisse im neuen Gutachten nun 130 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (gegenüber 89 Städten und Gemeinden in 2020). Dabei werden 84 Städte und Gemeinden neu aufgenommen, 46 Städte und Gemeinden bleiben in der Gebietskulisse, 43 Städte und Gemeinden fallen aus der Gebietskulisse heraus. Allein daran sieht man, dass der Markt in Bewegung ist und es deshalb richtig ist, die Bremse mit einer kurzen Frist zu versehen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Heizen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wird in vielen Städten zur Pflicht

Nach den derzeitigen Regelungen des GEG (sogenanntes Heizungsgesetz) müssen ab 1. Juli 2026 bei einem Heizungstausch neue Geräte mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Pflicht gilt zunächst für Gebäude in allen größeren Städten und Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern, für die bis 31. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorliegen muss. Bis dahin dürfen in bestehenden Gebäuden alle bisher erlaubten Heizungen weiterhin eingebaut werden. Allerdings müssen diese ab 2029 anteilig mit 15 Prozent, ab 2035 mit 30 Prozent und ab 2040 mit 60 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. In kleineren Städten bis zu 100.000 Einwohnern tritt die Pflicht zum Einbau einer erneuerbaren Heizung erst zwei Jahre später ein. Ziel ist es, bis Ende 2044 sukzessive alle Gas- und Ölheizungen zu ersetzen.

GEG: Bestehende Heizungen müssen überprüft und optimiert werden

Nach den Regelungen des seit 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes sind ältere Heizungsanlagen (außer Wärmepumpen) mit Wasser als Wärmeträger in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen einer Heizungsprüfung und -optimierung zu unterziehen:

  • Für nach dem 30. September 2009 installierte Heizungen innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach deren Einbau oder Aufstellung.
  • Für alle vor dem 1. Oktober 2009 installierten Heizungen bis zum Ablauf des 30. September 2027.

Im Jahr 2026 sind von dieser Regelung (§ 60b GEG) alle Heizungen betroffen, die nach dem 30. September 2010 eingebaut wurden.

Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG): CO2-Preis steigt 2026 erstmals durch Versteigerung von Emissionszertifikaten auf einen Wert zwischen 55 und 65 Euro

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt seit 2021 die jährliche Erhöhung des CO2-Preises auf fossile Brennstoffe fest. Im Jahr 2025 lag der Preis bei 55 Euro pro Tonne CO2. Für 2026 soll sich der CO2-Preis erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten am Markt ergeben. Es gilt jedoch zunächst noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro. Die Preisaufschläge ohne Mehrwertsteuer werden damit für Erdgas zwischen 1,0 und 1,2 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde und für Heizöl zwischen 14,7 und 17,2 Cent pro Liter liegen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Neue Schallgrenzen für Wärmepumpen

Im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung werden Haus- und Wohnungseigentümer auch im Jahr 2026 beim Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung unterstützt. Ab 1. Januar 2026 gelten jedoch für Luft-Wasser-Wärmepumpen strengere Vorgaben. Die Geräuschemissionen des Außengeräts müssen einen um 10 dB strengeren Grenzwert als bisher einhalten, um förderfähig zu sein.

Trinkwasserverordnung (TrinkwV): Trinkwasserleitungen aus Blei


Betreiber einer Wasserversorgungsanlage (Trinkwasserinstallation) müssen Trinkwasserleitungen oder Teilstücke davon, die aus dem Werkstoff Blei bestehen, bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entfernen oder stilllegen. Fristverlängerungen können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. In Stuttgart dürfte es eigentlich keine Bleileitungen mehr geben, da in Württemberg Bleirohre für Trinkwasserinstallationen bereits 1878 verboten wurden, während ein flächendeckendes Verbot in ganz Deutschland erst 1973 folgte.

Baugesetzbuch (BauGB) Novelle I: Der „Bau-Turbo“ soll Neubau erleichtern

Mit dem neuen § 246e BauGB („Bau-Turbo“) können Bauvorhaben, Umnutzungen und Erweiterungen schneller zugelassen werden. Das erleichtert Investitionen, führt aber auch zu mehr Rechtsunsicherheit für Nachbarn, weil klassische Beteiligungsverfahren teilweise entfallen. Zudem wurden Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen (§ 31 Absatz 3 BauGB) sowie Abweichungen im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Absatz 3a BauGB) ausgeweitet, was Aufstockungen und Nachverdichtungen erleichtert, aber weiterhin vom Ermessen der Gemeinden abhängt.

Umwandlungsverbot: Bis 2030 verlängert

Das Umwandlungsverbot nach § 250 des Baugesetzbuches, das die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen untersagen kann, wird bis Ende 2030 verlängert. Ursprünglich galt es bis Ende 2025. Nun können die Länder weiterhin Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen – was auch die Grundlage für Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenzen und weitere Markteingriffe umfasst.

Steckersolargeräte: Norm bestätigt den Anschluss über eine Schuko-Steckdose

Mit der Veröffentlichung der ersten Produktnorm für Steckersolargeräte am 14. November 2025 durch den Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) ist der Anschluss von Steckersolargeräten nun offiziell zulässig. Als Schutzmaßnahmen müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Die bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland-Steckverbindung) bleibt weiterhin zulässig.

Die NEUE Grundsteuer!

Grundsteuerbescheid im Briefkasten – Was können Sie jetzt tun!

Fragen & Antworten

Mietspiegel in der Region

Aktuell: Mietspiegel Reutlingen

Mietspiegel in der Region

Aktuelle Veranstaltungen

Veranstaltungsort:   
FORUM, Haus der Innungen
Lindachstraße 37 in 72764 Reutlingen

Dienstag, den 03.02.2026
Wie wir Sie bei der Vermietung unterstützen können! 
Referent: Hr. Wieshoff

Mittwoch, den 18.02.2026
Die TOP 10 Fehler beim Ausfüllen von Wohnraummietverträgen!
Referent: Hr. Leiss

Mittwoch, den 11.03.2026
Was Sie als Vermieter bei der Wohnungsübergabe beachten sollten
Referent: Hr. Wieshoff

Mittwoch, den 15.04.2026
Betriebskosten richtig vereinbaren und abrechnen!
Referent: Hr. Leiss

Mittwoch, den 22.04.2026
Modernisierung-Ankündigung, Durchführung und Mieterhöhung
Referentin: Fr. Willms

Dienstag, den 05.05.2026
GEG/BEG Gebäude Energiegesetz/Bundesförderung für effiziente Gebäude
Referent: Hr. Korb

Mittwoch, den 20.05.2026
Balkonkraftwerke / Ladeinfrastruktur
Referent: Hr. Korb

Mittwoch, den 10.06.2026
Immobilien richtig absichern vor Starkwetterereignissen
Referent: Hr. Wieshoff

Dienstag, den 30.06.2026
Mietspiegel und Mietpreisbremse ein Buch mit sieben Siegeln!
Referent: N.N.

Mittwoch, den 09.09.2026
Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag!
Referent: N.N.

Dienstag, den 06.10.2026
Beendigung des Mietverhältnisses
Referent: Hr. Dr. in der Stroth

Mittwoch, den 28.10.2026
Wohnungsrücknahme und Abwicklung des Mietverhältnisses
Referent: Hr. Dr. In der Stroth

Donnerstag, den 19.11.2026
Vererben/Verschenken der Immobilie
Referent: Hr. Stolz

Mittwoch, den 27.01.27
Mietrecht trifft auf WEG
Referentin: Fr. Willms


Ankündigung

Mitgliederversammlung 2026
Donnerstag, den 07.05.2026
Einlass ab 17:30 Uhr
Hotel Fortuna, Carl-Zeiss-Strasse 75, 72770 Reutlingen

Anträge
sind schriftlich bis spätestens 30.04.2026 in der Vereinsgeschäftsstelle einzureichen.


Sie sind zu einer Teilnahme herzlich eingeladen. 
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Da nur beschränkt Sitzplätze zur Verfügung stehen, ist eine Anmeldung erforderlich.
Nutzen Sie hierfür gerne den folgenden Direktlink:

www.Anmeldung-HuG.de

 Alternativ können Sie sich bei der Geschäftsstelle von Haus & Grund Reutlingen und Region e. V.
per E-Mail oder telefonisch unter 07121 69069 200
bzw. via QR-CODE

qr code anmeldung

anmelden.

ErbschaftCheck

BITTE BEACHTEN!

Beratungen

Unsere Beratungen finden wahlweise telefonisch oder persönlich in der Vereinsgeschäftsstelle nach vorheriger

Terminbuchung

statt.

Formularverkauf

Der Formularverkauf in der Geschäftsstelle ist für unsere Mitglieder anlässlich eines Beratungstermins möglich, ebenso der Erwerb von Verträgen und Broschüren. Formulare, Mietverträge und sonstige Informationen können Sie entweder telefonisch oder per Mail bestellen und bekommen diese unverzüglich zugesandt oder laden diese online gegen geringe Gebühr unter www.hausbesitzerverlag.de herunter.

Um das Maß an direkten, persönlichen Kontakten in der Geschäftsstelle zu reduzieren bitten wir Sie, sofern für die Beratung Unterlagen notwendig sind, diese vorab per Mail oder Post zu schicken, zu faxen oder in den Briefkasten der Geschäftsstelle zu werfen.

Ihr Team
von Haus & Grund Reutlingen und Region

CO₂-Abgabe für Vermieter

Berechnung und Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter

Ab 2023 müssen sich Vermieter an der CO₂-Steuer beteiligen. Der Anteil der Kosten bestimmt sich dabei je nach Energieeffizienz des Gebäudes nach einem Stufenmodell. Je höher der CO₂-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter.

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MarktwertCheck

Aktuelles

Pressemitteilungen
Aktuelle Meldungen von Haus & Grund
Grundsteuerhebesätze 07.2024
Antworten der ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg
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Termine
Worauf sollten Vermieter grundsätzlich achten?
Bauplatzbörse
Angaben bei der Feststellungerklärung für Eigentümerinnen und Eigentümer in Baden-Württemberg

Aktuelle Vermietungsangebote in Reutlingen und Umgebung

durch die Haus & Grund Reutlingen und Region Service GmbH

Professionelle Leistungen direkt bei uns!

  • Bei der Vermietung von Immobilien bieten wir Ihnen Insertion, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Erstellung des Mietvertrages komplett aus einer Hand.
  • Beim Immobilenverkauf beraten wir Sie über die gesamte Vorgehensweise, erstellen das Exposé, führen Besichtigungen durch und erläutern den notariellen Kaufvertrag. Wir legen einen hohen Wert auf ausführliche Beratungen beider Vertragsparteien, damit für alle eine zufriedenstellende, verständliche Abwicklung gewährleistet ist.

Wichtiger Hinweis:

Sollten unter den angegebenen Links keine Objekte angezeigt werden, sind momentan für alle bei uns verfügbaren Verkaufs- oder Vermietungsobjekte Interessenten vorgemerkt.

Aktuelle Angebote

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