Mitgliedschaft
Jetzt Mitglied werden bei
Haus & Grund Reutlingen und Region. Profitieren auch Sie von vielen Vorteilen!

» Onlineantrag

Pressemitteilung vom 06.08.2015

Betroffene Kommunen sollten selbst entscheiden dürfen

Haus & Grund Reutlingen und Region begrüßt Kirchentellinsfurter Votum gegen die Mietpreisbremsen

Das hat sich das Land wohl anders vorgestellt: In vielen Kommunen regt sich nach Einführung der Absenkung der Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen seit Anfang Juli Widerstand gegen eine zweite Mietpreisbremse zur Reduzierung der Mieterhöhungsmöglichkeit. Nicht nur in Reutlingen hat der Gemeinderat das Vorhaben am 28. Juli 2015 mit 21 zu 18 Stimmen abgelehnt, auch in Kirchentellinsfurt spricht sich die Gemeinde gegen eine Aufnahme auf die Landesliste der 68 „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ aus. Seit Juni erlaubt ein Bundesgesetz die Einführung dieses Instruments durch die Landesgesetzgeber. In einem ersten Schritt hatte Baden-Württemberg bereits 45 Gemeinden in die Kappungsgrenzen¬verordnung aufgenommen.

Haus & Grund Reutlingen und Region hatte in Kirchentellinsfurt den Dialog gesucht und angeregt, die Thematik zu diskutieren. Parallel zu einem Brief an die Gemeinderatsfraktionen in Reutlingen warb der Vereinsvorsitzende Uwe Alle in einem Schreiben an Bürgermeister Bernd Haug dafür, die Sachlage kritisch zu prüfen. Dieser lud ihn zu einem persönlichen Treffen ein, welches am 6. August stattfand. „Wir sind davon überzeugt, dass die Mietpreisbremse nicht hilft, neuen Wohnraum zu schaffen – und darum sollte es doch eigentlich gehen“, so Alle. Vielmehr sei im sie im hiesigen Fall ein Investitionshindernis. Auch in Kirchentellinsfurt ist man, so die Aussage von Bürgermeister Haug, mehrheitlich von dieser Linie überzeugt. Man habe „letztlich die guten Argumente geprüft und für richtig empfunden“ – womit man mittlerweile in guter Gesellschaft sei: In einigen Kommunen über den Landkreis Reutlingen hinaus regt sich in den Gemeinderäten Widerstand. Bis zum 10. August haben sie Zeit, sich zu den Plänen der Landesregierung zu äußern.

Gleich nach dem Gespräch versandte Haug die entsprechende, vom Land angeforderte Stellungnahme. Darin spricht sich seine Gemeinde erneut gegen die Aufnahme in die Gebietskulisse sowohl der Kappungsgrenze als auch nunmehr der Mietpreisbremse aus. „Insbesondere bemängele ich, dass man die Gemeinden einfach mit der Vorgabe überzieht, ohne sinnvolle Begleitmaßnahmen aus der Taufe zu heben“, so Haug. Im Kirchentellinsfurter Statement wird zudem einmal mehr betont: die für die Mietpreisbremse erhobenen Daten des Landes Baden-Württemberg sind intransparent und auf fragwürdigem Wege zustande gekommen.

Selbst der Städtetag zweifelt inzwischen laut: Die Mietpreisbremse sei nur die zweitbeste Lösung, schrieb Hauptgeschäftsführerin Gudrun Heute-Bluhm ans Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und forderte, dass die Städte selbst entscheiden dürfen, ob sie in den Radius des Instruments aufgenommen werden. „Dieser Forderung, gerichtet an die vom Land auserwählten Städte und Gemeinden mit scheinbar angespanntem Wohnungsmarkt, können wir uns nur anschließen“, sagt Uwe Alle. „Das Land sollte seine Bürger und deren demokratische Vorentscheide ernst nehmen.“ Dennoch bleibt abzuwarten, wie der Landesgesetzgeber reagiert: Werden Kirchentellinsfurt und Reutlingen am Ende trotz gegenteiligen Votums auf der abschließenden Landesliste auftauchen, wie der Mieterbund dies in Reutlingen fordert?

Dass ein ausgeglichenes Wohnungsangebot für preiswerte Wohnungen vorgehalten werde, daran liege Haus & Grund sehr, betont Uwe Alle. „Wir sind aber überzeugt, dass von einer Mietpreisbremse nur diejenigen profitieren, die bislang gut verdienen und sich dann mehr Wohnung für weniger Geld leisten können. Diejenigen, für die dringend etwas getan werden muss, erreichen wir mit dieser Maßnahme nicht.“ Dass dem so ist, ist nicht bloße theoretische Überlegung, sondern bittere Realität: Es sei ein politischer Treppenwitz, dass z. B. Portugal erst in einen EU-Rettungsschirm aufgenommen wurde, nachdem dort die Mietpreisbremse abgeschafft worden war: Sie hatte dort jahrelang Investitionen erschwert, was zu Baustopps und Sanierungsstau geführt habe. „Für uns ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum Deutschland als Akteur der Troika im Inland genau das missachtet und an seine Kommunen weitergibt, was im Ausland aus gutem Grund gefordert wurde.“

Dass in Reutlingen und Kirchentellinsfurt die zweite Mietpreisbremse nicht einfach „durchgewunken“ wurde, ist nach Meinung des Vereins „zunächst ein wichtiges Signal für Vermieter und Investoren, die wir dringend vor Ort brauchen.“ Für Haus & Grund Reutlingen und Region ist die Mietpreisbremse ein „Placebo“, das über politische Fehlsteuerungen der letzten Jahre hinwegberuhigen soll. „Fakt ist: Es gibt ihn nicht, den einen bösen Vermieter, der an den Problemen des Wohnungsmarkts die Alleinschuld trägt, sodass, wenn er erst einmal mit einer neuen Regelung in die Schranken gewiesen ist, fortan die heile Welt ausgerufen werden kann“, gibt Alle zu bedenken. Besonders die privaten Eigentümer, so zeige die Erfahrung, vermieten selten mit einer am reinen Profit ausgerichteten Haltung. Richtig sei aber auch, dass die Diskussion um die Mietpreisbremse manchen privaten Vermieter aus seinem Dornröschenschlaf gerissen habe: „Noch nie zuvor wurden so viele Mieten erhöht wie in den letzten Monaten. Diejenigen, die genau darin eine Begründung für die Mietpreisbremse suchen, sollten allerdings ihre Statistiken richtig lesen lernen: Diese Vermieter tun dies jetzt einzig und allein aufgrund der Unsicherheit, die die Diskussionen gebracht haben. Man hat damit ein Problem erst geschaffen, das es in dieser Form zuvor nicht gab“, so der Vorsitzende der Eigentümerschutz.Gemeinschaft. „Und natürlich muss es gleichfalls die Mieter ärgern, wenn nach Jahren der Ruhe nun plötzlich eine große Mieterhöhung droht – wo man sich zuvor an ein anderes Vorgehen gewöhnt hatte.“

Kontakt

Haus & Grund Reutlingen und Region e.V.

Föhrstraße 1
72760 Reutlingen
Tel. 07121 69069-200
Fax 07121 69069-220

» E-Mail schreiben

Wir sind für Sie da!

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Persönliche Beratungen nur nach Terminvereinbarung.