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Pressemitteilung vom 18.10.2018
Namen an Klingelschildern und Briefkästen möglicherweise unzulässig
Haus & Grund fordert KlarstellungNamen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen sind ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig. Darauf weist heute der Eigentümerverband
Hintergrund ist, dass ein großes Wohnungsunternehmen in Wien an 220.000 Wohnungen die Namen entfernt hat, weil die zuständige Behörde zu dem Schluss gekommen war, dass nach europäischem Datenschutzrecht die Verbindung von Nachname und Türnummer unzulässig sei. „Wir haben es hier mit europäischem Recht zu tun. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass dies auch in Deutschland Konsequenzen hat“, sagte Warnecke. Spätestens wenn Mieter den Vermieter auffordern, den Namen zu entfernen, muss dieser aktiv werden. Denn seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung sind die Bußgeldandrohungen für Verstöße gegen den Datenschutz extrem gestiegen.
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