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Wer erbt Ihre Immobilie?

Wer ein Leben lang in seine Immobilie investiert hat, möchte meist auch sicherstellen, wie es in Zukunft weitergeht: Gut, wenn man sich dann nicht nur frühzeitig überlegt, was aus seinem Häusle einmal werden soll, sondern dies auch festhält. Der Haken bei der Sache: Auch die bestgemeinte Willensbekundung muss dabei eine bestimmte Form haben, um juristische Geltung zu erhalten.

Gerade wenn es um Immobilien und das Erben geht, sind Formalien besonders wichtig - und nur gut gemeinte Intentionen der Betroffenen werden nicht anerkannt, wenn sie dem widersprechen. Das Nachlassgericht hält sich an die formal gültige Vorlage - nämlich eben das alte Testament, das nach wie vor juristisch beachtet wird, selbst wenn der Betroffene seine Meinung geändert hat und dies auch so sagt.

Wer früh überprüft, ob alles passt, kann unglückliche Situationen aber im Vorfeld ein für allemal vermeiden - und damit sicherstellen, dass die Familie, die im Trauerfall genug andere Sorgen hat, sich zumindest in Sachen Haus und Vermögen auf der sicheren Seite weiß. Haus & Grund Reutlingen und Region hat dafür den Service "ErbschaftCheck" eingerichtet.

Die Leistung - Drei Schritte zur guten Vorsorge

Schritt 1: Analyse der erbrechtlichen Situation

Bei der Analyse prüfen die Partneranwälte von Haus & Grund Reutlingen und Region, inwieweit vorliegende Testamente oder Erbverträge von Bedeutung sind und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen. Auch für die Fälle, in denen kein Testament vorliegt, wird die Situation geklärt – etwa in Bezug auf die Erbquote von Blutsverwandten.

Schritt 2: Analyse der Wünsche zur Vermögensnachfolge

Nachdem zuvor die erbrechtliche Situation geprüft wurde, gilt es zu klären, inwieweit sie den Wünschen des Haus & Grund-Mitglieds entspricht. Wird etwa der Wunscherbe bereits optimal berücksichtigt?

Schritt 3: Erarbeiten von Handlungsempfehlungen

Was ist zu tun, um die gewünschte Erbfolge zu erreichen? In Schritt 3 werden individuelle Handlungsempfehlungen erarbeitet. Mögliche Empfehlungen betreffen unter anderem folgende Bereiche: Aufsetzen von Testamenten und Erbverträgen, Lebzeitige Schenkungen, Beeinflussen der Erbquote, Nießbrauchs-Lösung oder Berliner Testament uvm.

Der Vorteil

Wer kann den Service nutzen?

Zu den Vorteilskonditionen von 350,00 EUR inklusive Umsatzsteuer wird der Service exklusiv für Mitglieder von Haus & Grund Reutlingen und Region angeboten.

Welche Leistung können Sie erwarten?

Der ErbschaftCheck prüft nicht nur die Situation der Immobilie, sondern aller Vermögensverhältnisse, bei denen für Haus & Grundeigentümer sich oft eines aus dem anderen ergibt. Eine Prüfung des Betriebsvermögens lässt sich gesondert vereinbaren. Mit dem ErbschaftCheck wird vorgesorgt - Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Ergibt die Analyse, dass noch einige Weichen gestellt werden müssen, begleiten Partner-Anwälte von Haus & Grund Reutlingen und Region gerne bei den notwendigen Schritten. In einem Testament oder einem Erbvertrag können auf diese Weise individuelle Regelungen festgeschrieben werden, die später Klarheit schaffen.

Ihre Ansprechpartner

Albrecht Luther

Kanzlei Epple-Luther, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gartenstraße 43
72764 Reutlingen

Tel. 07121 9300 10
Fax 07121 9300 30

www.eppleluther.de

Martin Weng

Kanzlei Weng & Birmili, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Diplom-Finanzwirt (FH) und Betriebswirt (VWA)

Lederstraße 134
72764 Reutlingen

Tel. 07121 585659 0
Fax 07121 585659 59

www.fachanwalt-reutlingen.de

Rechtlicher Hinweis

  • Die von Haus & Grund Reutlingen ausgewählten unab­hängigen Rechts-Experten arbeiten im eigenen Namen und haften persön­lich für die Beratung.
  • Um Ihren Auftrag baldmöglichst bearbeiten zu kön­nen, bitten wir Sie, diese Anfrage ausgefüllt dem Experten Ihrer Wahl per Post oder Fax zuzusenden.
  • Sie erhalten einen Rückruf.
  • Das Absenden der Anfrage stellt noch keinen rechtsverbindlichen Auftrag dar.
  • Der Beratungs­vertrag kommt erst zustande, wenn das Auftragsformular einschließlich Vergütungsvereinbarung
    (350,00 EUR inkl. USt. für den ErbschaftCheck) mit dem jeweiligen Fachanwalt unterschrieben wurde und eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.